Amtliche Lagepläne

FÜR JEDE LAGE EINEN PLAN. AUCH FÜR SIE. Der amtliche Lageplan

Zur Beantragung von Baugenehmigungen werden Lagepläne benötigt. Man unterscheidet zwischen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Lageplan.

 

Der einfache Lageplan

Ein einfacher Lageplan ist für solche Bauvorhaben geeignet, bei denen entweder ein bestehendes Gebäude aufgestockt wird oder bei denen vorgeschriebene Mindestabstände nicht von Bedeutung sind.
Der einfache Lageplan beinhaltet eine optische Vergrößerung der Flurkarte (i.d.R. im Maßstab 1:500) ohne Umringsmaße des Baugrundstücks und ohne eine Überprüfung des örtlichen Gebäudebestands.

 

Der qualifizierte Lageplan

Der qualifizierte Lageplan ist immer dann erforderlich, wenn eine Grenzbebauung oder eine Bebauung mit Mindest-Grenzabständen geplant ist.
Der qualifizierte Lageplan beinhaltet:

  • Maßstabsgetreue Kartierung
  • Grenzbreiten des Baugrundstücks (laut Katasternachweis)
  • Darstellung des örtlich überprüften Gebäudebestands
  • Angabe der Eigentümer aller Nachbarflurstücke

Sind Gebäudeänderungen und andere relevante bauliche Anlagen nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen, wird eine Einmessung vorgenommen. Diese ersetzt jedoch nicht die Gebäudevermessung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen. Gerne nehmen wir die Gebäudevermessung für Sie vor.
Bei Ihrem zuständigen Bauordnungsamt können Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage erfahren, welche Form des Lageplans für Sie in Frage kommt.

Mit der Nutzung der hier zum Download angebotenen Anträge erkläre ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meiner Anträge elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@vermessung-streif.de widerrufen.

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Timmerhaus_Sandra

Sandra Timmerhaus
Vermessungstechnikerin

05422 9555-17
timmerhaus@vermessung-streif.de